28.11.2018

Anpassung Tarifeinheitsgesetz

(c) by Markus Wegner, pixelio.de

Frankfurt. Am Donnerstag wird der Bundestag die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2019 auf 2,5 Prozent beschließen. Zugleich wird er die Bundesagentur für Arbeit mit bis zu einer Milliarde Euro zusätzlich ausstatten für die Weiterbildung von Arbeitnehmern.

 

Fast unbemerkt ist in letzter Minute ein neuer Punkt in das „Qualifizierungschancengesetz" von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gelangt: eine Ergänzung des Tarifeinheitsgesetzes. Nach dem Gesetz gilt grundsätzlich der Tarifvertrag der größeren Gewerkschaft, wenn mehrere konkurrieren. So sollen streitbare Berufsgewerkschaften diszipliniert werden. Jetzt will die Koalition das Gesetz - gemäß der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2017 - um den Passus ergänzen, dass ein „Minderheitentarifvertrag" weiter gilt, wenn der „Mehrheitstarifvertrag" die Interessen der Arbeitnehmergruppen, deren Tarifvertrag bislang stets verdrängt würde, „bei seinem Zustandekommen nicht ernsthaft und wirksam berücksichtigt".

Der dbb kritisiert, die Regierung „mauschelt sich durch das Parlament", das Gesetz bleibe Ausdruck der „gewerkschaftsfeindlichen Zwangstarifeinheit". Der Bonner Rechtsprofessor Gregor Thüsing bemängelt, die Kontrollgrenze bleibe vage. Das ist schade, denn wie schon die Frage des Arbeitskampfs bei Tarifpluralität wird nun auch diese Frage einfach weitergereicht an die Rechtsprechung", sagte er in Berlin. Gerade solche grundrechtsensiblen Fragen müsse der Gesetzgeber beantworten.

Zwar sei es wünschenswert, eine gerichtliche Inhaltskontrolle von Tarifverträgen zu vermeiden. Die Verfassungsrichter hätten aber dem Wortlaut nach nicht nur auf das Zustandekommen des Tarifvertrags gezielt, sondern auf das Ergebnis.

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