23.04.2020

Informationen zur Kurzarbeit für Erzieher/-innen

(c) 3dman_eu_/pixabay.com

Frankfurt: Die Tarifvertragsparteien haben auf die Schnelle einen Tarifvertrag abgeschlossen, um Kurzarbeit in den Kommunen zu ermöglichen. Allerdings bezieht sich dieser Tarifvertrag nur auf die Randbereiche wie z.B. Theater, Museen, Volkshochschulen, Bibliotheken oder Bäderbetriebe. Die Kernbereiche der Verwaltung einschließlich Sozial- und Erziehungsdienst sind nach unseren Informationen ausgenommen.

Gerade hier stellt sich die Frage, warum können Erzieher/-innen in der momentanen Corona-Lage nicht in Kurzarbeit gehen. Hier erhalten Sie weitere Informationen!

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Kontakt

Landesgewerkschaft Hessen
Vorsitzender
Richard Thonius
Braubachstraße 10
60311 Frankfurt
Tel 069 - 92 88 49 55
Fax 069 - 28 56 13
E-Mail geschaeftsstelle(at)komba-hessen.de

 

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