05.09.2012 / Peter Schollmeyer

Lebenszeit- und Dienstaltersstufen im Hessischen Besoldungsrecht europarechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. hat mit seinem Urteil vom 20.08.2012 das Land Hessen zur Zahlung von Bezügen aus der jeweiligen Endstufe verpflichtet.

Diese Entscheidungen zum altersdiskriminierenden Aufbau der Gehaltstabellen in der A-Besoldung sowie im Richterbereich beschert jedem, jedenfalls auf den ersten Blick, eine Bezahlung aus der höchsten Stufe seiner Besoldungsgruppe. Bei genauerem nachlesen stellt man dann allerdings fest dass gegen dieses Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden kann. Nach unseren Informationen wird das Land Hessen hiervon auch Gebrauch machen.

Jeder, der bereits im vergangenen oder in diesem Jahr Widerspruch gegen seine Besoldungsfestsetzung eingelegt hat oder dessen Antrag als Widerspruch gewertet wurde, und diskriminierungsfreie Bezahlung gefordert hat, hat keine Veranlassung auf Grund des jüngsten hessischen Urteils erneut bei seinem Dienstherrn „vorstellig“ zu werden.

Diejenigen von Ihnen, die bisher nichts veranlasst haben und sich noch nicht in der Endstufe ihrer Besoldungsgruppe befinden und sich evtl. Ansprüche auf Zahlung aus dieser Stufe zumindest für das Jahr 2012 offen halten möchten, sollten bis spätestens 31.12.2012 ein Widerspruchsverfahren betreiben. Für diesen Personenkreis - aber nur für diesen und nicht für solche, die bereits in der Sache tätig geworden sind – erhalten Sie auf Anforderung bei ihrem Kreisverband einen Musterantrag für ein Widerspruchsschreiben.

Es ist noch darauf hinzuweisen, dass für diese „Massenverfahren“ kein individueller Rechtsschutz gewährt werden kann. Wir berichten weiter.

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Kontakt

Landesgewerkschaft Hessen
Vorsitzender
Richard Thonius
Braubachstraße 10
60311 Frankfurt
Tel 069 - 92 88 49 55
Fax 069 - 28 56 13
E-Mail geschaeftsstelle(at)komba-hessen.de

 

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