05.11.2011 / komba frankfurt

Auch für Feuerwehrleute besserer Strafrechtsschutz

Strafgesetzbuch geändert

Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Hilfeleistende des Katastrophenschutzes oder eines Rettungs-dienstes genießen seit 05. November 2011 besseren strafrechtlichen Schutz vor gewalttätigen Angriffen.

Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte sind im Dienst manchmal Ziel brutaler Angriffe. Der Gesetz-geber hat darauf reagiert und sieht nun härtere Strafen gegen die Täter vor. Damit sind auch Feuer-wehrleute und Hilfeleistende des Katastrophen-schutzes besser geschützt.

Das am 04. November 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetz sieht unter anderem eine Änderung des § 113 Strafgesetzbuch (StGB) – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – vor.

Hier wird die Höchststrafe des Regelstrafrahmens von zwei auf drei Jahre erhöht. § 114 StGB nimmt Hilfeleistende des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes in diesen erhöhten Schutz auf und stellt klar, dass sämtliche Rettungsdienste vom Schutzbereich der Vorschrift erfasst werden.
 
Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund

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