Auch für Feuerwehrleute besserer Strafrechtsschutz
Strafgesetzbuch geändert
Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Hilfeleistende des Katastrophenschutzes oder eines Rettungs-dienstes genießen seit 05. November 2011 besseren strafrechtlichen Schutz vor gewalttätigen Angriffen.
Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte sind im Dienst manchmal Ziel brutaler Angriffe. Der Gesetz-geber hat darauf reagiert und sieht nun härtere Strafen gegen die Täter vor. Damit sind auch Feuer-wehrleute und Hilfeleistende des Katastrophen-schutzes besser geschützt.
Das am 04. November 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetz sieht unter anderem eine Änderung des § 113 Strafgesetzbuch (StGB) – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – vor.
Hier wird die Höchststrafe des Regelstrafrahmens von zwei auf drei Jahre erhöht. § 114 StGB nimmt Hilfeleistende des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes in diesen erhöhten Schutz auf und stellt klar, dass sämtliche Rettungsdienste vom Schutzbereich der Vorschrift erfasst werden.
Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund
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