01.08.2012 / komba frankfurt

BAG-Entscheidung Zu „Kettenbefristung“

komba gewerkschaft und dbb tarifunion haben die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur sogenannten „Kettenbefristung“ von Arbeitsverhältnissen begrüßt.

Nach dem Urteil des BAG vom 18. Juli 2012 können die besonderen Umstände des Einzelfalls dazu führen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages trotz Vorliegens eines Sachgrundes als rechtsmissbräuchlich anzusehen und damit unwirksam ist.

„Die Arbeitgeber sind durch die Entscheidung aufgefordert, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtmäßig ist. Dadurch wird Missbrauch eingeschränkt. Das ist gut und richtig.

Gerade im öffentlichen Dienst müssen wir feststellen, dass in hohem Maße fast nur noch befristete Arbeitsverhältnisse begründet werden, statt im Interesse der Sicherheit für die Beschäftigten und der Kontinuität bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben unbefristete Arbeitsverträge zu schließen“, so Frank Weiser von der komba Frankfurt.

Nach der Entscheidung des BAG können insbesondere eine sehr lange Dauer oder eine besonders hohe Anzahl von auf-einanderfolgenden befristeten Arbeitsverhältnissen mit demselben Arbeitgeber, die sogenannte „Kettenbefristung“, für das Vorliegen einer rechtmissbräuchlichen Verwendung sprechen.

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Braubachstraße 10
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Tel 069 - 92 88 49 55
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E-Mail geschaeftsstelle(at)komba-hessen.de

 

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