30.09.2013

Leistungsorientierte Bezahlung für Beamte

Am 23. Mai 2013 hat der Hessische Landtag das 2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz beschlossen. Hierbei hat der Gesetzgeber eine Besonderheit für die kommunalen Beamten festgelegt.

Nach § 46 Abs. 5 Hessisches Besoldungsgesetzgesetz steht es den Kommunen nunmehr frei, das System der leistungsorientierten Bezahlung auch für ihre Beamten einzuführen. Voraussetzung ist, dass der gleiche Prozentsatz wie bei den Beschäftigten festgelegt wird und dass das betriebliche System einen einheitlichen Maßstab für die Leistungsbewertungen in Form von Zielvereinbarungen oder einer systematischen Leistungsbewertung festlegt.

Der komba Landesvorsitzende Ralf Gehrsitz sagt dazu: „Diese Regelung bedeutet wieder einen kleinen Schritt auf dem Weg zur Gleichbehandlung zwischen Beamten und Beschäftigten. Nun ist es an der Zeit, dass die Kämmerer in den Kommunen bei den anstehenden Haushaltsplänen für 2014 auch die erforderlichen Mittel hierfür bereitstellen.“

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