31.08.2018

Sind Pflegekräfte dazu verpflichtet, freiheitsentziehende Maßnahmen an forensischen Patienten vorzunehmen?

v.l.n.r.: Stefan Eid, Richard Thonius, Professor Robert Roßbruch, Heini Schmitt, Frank Regenfuß ; (c) Dana Hauke, komba hessen

Nicht nur in der Vitos Klinik Weil-Lahn gGmbH in Hadamar, sondern auch in anderen forensischen Kliniken legen Pflegekräfte verurteilten Straftätern Hand- und Fußfesseln an. Diese schlimme Situation in der Klinik in Hadamar war der Grund dafür, dass die komba gewerkschaft hessen sich dazu entschloss ein Gutachten beim Rechtsanwalt Professor Robert Roßbruch (Institut für Gesundheits- und Pflegerecht, Koblenz) in Auftrag zu geben.

Wiesbaden, 31.08.2018. Heute (31.08.2018) wurde das Rechtsgutachten „Berufs- und arbeitsrechtliche Aspekte der Überwachung und Sicherung forensischer Patienten (verurteilter Straftäter) durch dreijährig examiniertes Pflegepersonal am Beispiel des Anlegens von Hand- und Fußfesseln“ eröffnet.

 

Richard Thonius, Landesvorsitzender der komba gewerkschaft hessen stellt fest: „Rechtsanwalt Prof. Roßbruch kommt in seinem Gutachten klar und eindeutig zu dem Ergebnis, dass Krankenschwestern und -pfleger aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht verpflichtet werden können, die freiheitsentziehenden Aufgaben wahrzunehmen. Das Land Hessen kommt seiner vertraglichen Pflicht nicht nach – es hat dafür Sorge zu tragen, dass hier entsprechendes Wach- und Sicherheitspersonal eingesetzt wird.“

 

In diesem Gutachten werden Vorfälle aufgedeckt, die nicht nur in Hadamar bestehen, sondern auch in anderen forensischen Kliniken im Bundesgebiet ein Problem darstellen. Der Schutz Dritter (hier: die Bevölkerung, Kollegen und Patienten) stellt ein akutes Problem dar, da Übergriffe erfolgen. Diese Situation können wir, als komba gewerkschaft, nicht einfach hinnehmen. „Das Pflegepersonal hat zum Anlegen von Hand- und Fußfesseln „Weiterbildungsstunden“ erhalten.  Entsprechendes Wach- und Sicherheitspersonal absolviert dafür eine Ausbildung, über diese verfügen die examinierten Pflegekräfte nicht“, so Professor Robert Roßbruch. Roßbruch merkt an, dass verstärkt im Bereich der privatisierten Kliniken ein Abbau von Wach- und Sicherheitspersonal zu beobachten ist. Die Kosten für das entsprechende Personal werden eingespart.

 

Heini Schmitt, Landesvorsitzender des dbb hessen unterstrich besonders, dass die komba hessen mit allen Beteiligten im Vorfeld das Gespräch gesucht hat, sogar mit den Verantwortlichen des hessischen Sozialministeriums an einem Tisch saß, und doch keine Reaktionen erfolgten. Zum Schutz der Beschäftigten und der Allgemeinheit hat sich die komba gewerkschaft hessen zu dem Schritt entschieden, das Gutachten in Auftrag zu geben. „Die Gewalt gegenüber dem Personal, so Schmitt, hat sich in den letzten Jahren gesteigert. Dies ist gerade im forensischen Bereich signifikant feststellbar.“

 

Dass das Anlegen von Hand- und Fußfesseln, durch das Pflegepersonal, aus therapeutischen Gründen erfolgt, so in der Stellungnahme des Sozialministeriums, kann Professor Robert Roßbruch und auch die komba gewerkschaft nicht nachvollziehen, da hier das Vertrauensverhältnis zwischen Pfleger und Patient zerstört wird und Misstrauen gefördert wird.

 

Alle Beteiligten erhoffen sich nach der Eröffnung des Gutachtens von den Verantwortlichen eine angemessene und schnelle Reaktion.

 

Das Gutachten steht Ihnen als Download in unserem Pressebereich auf unserer Webseite, www.komba-hessen.de, zur Verfügung, ebenso ein Podcast und ein Kurzfilm mit vielen weiteren Informationen und Aussagen von Betroffenen.

 

Die Pressemitteilung können Sie hier herunterladen!

 

komba gewerkschaft hessen

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Dana Hauke

Telefon 0151 25537467

E-Mail d.hauke@komba-hessen.de

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Braubachstraße 10
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Tel 069 - 92 88 49 55
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