24.03.2020

Informationen zur Kurzarbeit

(c) 3dman_eu_/pixabay.com

Als Anlage senden wir Ihnen die aktuellen Informationen von komba Bund zur Kurzarbeit.   Wir wollen hierbei aber auch einmal an die Kolleginnen und Kollegen besonders denken, für die es sicher keine Kurzarbeit geben wird; die Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern, im Rettungsdienst und bei der Feuerwehr aber auch in den Ordnungsämtern und Gesundheitsämtern. Ihnen wollen wir ganz besonders herzlich danken für Ihren Einsatz für uns alle.

Was die Kurzarbeit betrifft, so gibt es aktuell keine Möglichkeit, Mitarbeiter in den Kommunen oder anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes in Kurzarbeit zu schicken. Dies ist rechtlich nicht vorgesehen. Allerdings hat der Kommunale Arbeitgeberverband in einem Gespräch mit der Bundesregierung am 17. März gefordert, auch den Kommunen die Möglichkeit für Kurzarbeit einzuräumen, insbesondere im Bereich der Kitas. Sollte so etwas kommen, sind hier insbesondere die Personalräte gefragt. Kurzarbeit ist – so wie es in den Infos für die Betriebsräte auch beschrieben ist – nur möglich, wenn hierzu eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat abgeschlossen wurde.      

Unsere Auffassung hierzu ist klar!      

Wir unterstützen die Möglichkeit der Kurzarbeit, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld auf das bisherige Netto aufstocken, so dass die Arbeitnehmer keinen finanziellen Verlust erleiden. Für die Arbeitgeber bedeutet dies aber, dass für jeden Mitarbeiter in Kurzarbeit 60 oder 67 % der Nettovergütung von der BA erstattet werden. Ein großer Vorteil für die Arbeitgeber. Kurzarbeit in dieser Form ist besser und sicherer als z.B. als Erzieherin in der Verwaltung eingesetzt zu werden, um Kopien zu machen.      

Wie gesagt, sind hier die Personalräte gefordert, um diese Dinge in einer Dienstvereinbarung zu vereinbaren. Aber zunächst ist dies noch Zukunftsmusik, da es hierfür noch keine rechtliche Grundlage gibt. Sollte so etwas aber kommen, sind wir als komba gewerkschaft für Sie da!  

Bis dahin halten Sie Abstand, bleiben Sie zuhause, soweit dies möglich ist und vor allen Dingen, bleiben Sie gesund!

Hier können Sie sich einige Informationen herunterladen:

 

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Kontakt

Landesgewerkschaft Hessen
Vorsitzender
Richard Thonius
Braubachstraße 10
60311 Frankfurt
Tel 069 - 92 88 49 55
Fax 069 - 28 56 13
E-Mail geschaeftsstelle(at)komba-hessen.de

 

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