Leistungsorientierte Bezahlung für Beamte

Am 23. Mai 2013 hat der Hessische Landtag das 2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz beschlossen. Hierbei hat der Gesetzgeber eine Besonderheit für die kommunalen Beamten festgelegt. Nach § 46 Abs. 5 Hessisches...Mehr

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Vorsitzender
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Braubachstraße 10
60311 Frankfurt
Tel 069 - 92 88 49 55
Fax 069 - 28 56 13
E-Mail geschaeftsstelle(at)komba-hessen.de

 

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