Abfindungen sind nicht steuerfrei
Auf Abfindungen müssen Arbeitnehmer Steuern zahlen. Man kann von seinem Arbeitgeber nicht verlangen, dass die Abfindung brutto ausgezahlt wird. Dieser ist vielmehr verpflichtet, die Abfindung mit der letzten Gehaltszahlung abzurechnen und Steuern abzuführen, so die Entscheidung des Landesarbeits-gerichts Hamm.
Was war passiert?
In einem verhandelten Fall einigte sich ein gekündigter Mitarbeiter mit seinem Arbeitgeber auf eine Abfindung von 15.000 €. Der Arbeitgeber rechnete die Abfindung mit der letzten Gehalts-zahlung ab und führte Steuern ab. Damit war der Mitarbeiter nicht einverstanden, er meinte „der Arbeitgeber hätte ihm den Betrag brutto auszahlen müssen".
Das Landesarbeitsgericht sah das nicht so. Abfindungszahlungen hätten den Zweck, künftige Einbußen beim Einkommen auszugleichen. Daher seien sie wie Einkommen zu behandeln, so das Gericht (AZ.: 18 Sa 984/14)
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