20.12.2013

Altersdiskriminierungsfreie Besoldung

Zur Zeit ist beim Europäischen Gerichtshof ein Verfahren anhängig, um feststellen zu lassen, ob die auf dem Besoldungsdienstalter beruhende Beamtenbesoldung gegen die Richtlinie 2007/78/EG verstößt. Sollte das Gericht einen Verstoß feststellen, so betrifft dies auch alle Beamten in Hessen, die noch nicht in der Endstufe angelangt sind.

Wir können daher nur allen betroffenen Beamten empfehlen, noch vor dem 31.12.2013 für das Jahr 2013 und auch im Frühjahr 2014 erneut Widerspruch einzulegen, um ggf. vorhandene Ansprüche zu sichern.

Nach oben
Kontakt

Landesgewerkschaft Hessen
Vorsitzender
Richard Thonius
Braubachstraße 10
60311 Frankfurt
Tel 069 - 92 88 49 55
Fax 069 - 28 56 13
E-Mail geschaeftsstelle(at)komba-hessen.de

 

Nach oben
Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

Nach oben
Nach oben