15.03.2016

Beamtenbesoldung in Hessen grundgesetzwidrig +++ Gutachten vorgelegt

c.o.: Tony Hegewald; pixelio.de

„Das vorliegende Gutachten von Professor Dr. Battis weist eindeutig nach, dass die Beamtenbesoldung in Hessen derzeit verfassungswidrig ist", ist das Resümee des dbb-Landesvorsitzenden für Hessen, Heini Schmitt, nach der Vorstellung des Gutachtens in Wiesbaden.

 

Der dbb Hessen (beamtenbund und tarifunion) hatte den ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht Professor Dr. Dr. hc. Battis mit einem Rechtsgutachten beauftragt. Ziel ist es, der hessischen Landesregierung nachzuweisen, dass die Nichtübertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst in Hessen verfassungswidrig ist und damit die Besoldungserhöhung zu erreichen.

 

Professor Battis hebt in seinem Gutachten besonders hervor, dass das Bundesverfassungsgericht in seinen jüngst ergangenen Entscheidungen zur Besoldung von Beamten, Richtern und Professoren enge Vorgaben für den Besoldungsgesetzgeber formuliert hat.

Anhand dieser Parameter könne festgestellt werden, dass die Besoldung für die Beamten in Hessen schon daher verfassungswidrig sei, weil die Vergleichbarkeit mit der Entwicklung der Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst nicht standhalte. Erschwerend komme hinzu, dass der Gesetzgeber eine Nichtanpassung der Besoldung trotz allgemeiner positiver Entwicklung nur vornehmen dürfe, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt

sei. Diese Gründe müssten im Bereich des Systems der Besoldung liegen; das Bemühen

Ausgaben zu sparen, sei hingegen grundsätzlich nicht als ausreichende Legitimation

für eine Kürzung der Besoldung geeignet.

 

Heini Schmitt wirft der Landesregierung vor, trotz Kenntnis der Bundesverfassungsgerichtsurteile an der Verweigerung einer Besoldungsanpassung festzuhalten. „Der dbb Hessen hat im letzten Jahr mehrfach mit Protestveranstaltungen die Regierung zum Handeln aufgefordert. Ohne Ergebnis. Jetzt sind die Beamten gezwungen, vor Gericht ihre gerechte Entlohnung zu erstreiten."

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